
Raubfischgemeinschaftsangeln ist nicht erlaubt... ahja...
Was bitte ist denn Gemeinschaftsangeln?
Was wenn es nicht Ortsmäßig festgelegt ist?
Ab wie viel Personen gilt das?
Wenn sich 5 Leute an einem Platz verabreden und dann auseinander gehen und später wieder treffen?
Was wenn sie sich zufällig treffen und es sind dann mal eben 15 Leute an einem Platz?
Das käme doch einem Versammlungsverbot gleich?
Ab 20 Personen muss das Fischereiamt informiert werden, was ist den da los?
Ich hoffe doch das mit Gemeinschaftsangeln eine Zusammenkunft vieler Personen auf engem Raum,
an einem Hafenbecken oder an einem ein kleinen See gemeint ist, bei dem sich alle mehr oder weniger stationär aufhalten?