Dies steht aber für die Rheinstrecke RP:
(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1. für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden,
(stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen,
Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-
(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch
von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit
Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Wie gesagt ich habe um Klärung gebeten was jetzt Sache ist und werde dann hier eine Nachricht schreiben.Ich lasse mich da überraschen!
Da für die Neue Minthe nur das mit der Köderfisch-Senke drin steht in den VFG-Richtlinien.