Heute habe ich von einem Fall gehört bei dem ich

..große Augen gemacht habe.
Ein Sportbootfahrer angelte im Rhein und wurde seitens der WSP dafür mit einer Strafe belegt.
ich weiß nichts über die Höhe der Strafe, aber das ist auch nicht das wesentliche.
Interessanter scheint mir die Argumentation:
Sobald ein Boot als Sportboot gilt, ist das Angeln damit nicht erlaubt.
Ist auf der Pfälzer Karte vielleicht deshalb der Passus drauf:
....nur vom Nachen aus. Ein Nachen ist ein höchstens 6,50 Meter langes handgerudertes, einfaches Boot ohne feste Aufbauten.

Um den Unterschied zum Sportboot zu gewährleisten !?

Was sind feste Aufbauten ?
Eine Kajüte, klar, ist ein fester Aufbau, aber zählt bereits ein Casting Deck,
ein geschlossener Bug, Stühle, feste Sitzbänke mit Staukästen als fester Aufbau ?
Es werfen sich Fragen auf.
Es scheint aber wohl so als ob es hier tatsächliche Unterscheidungsmerkmale gibt.
Ich könnte mir vorstellen das es sicher hilfreich ist, wenn das eigene Boot,
auch "Handgerudert" werden kann und auch äußerlich mehr einem Angelboot gleicht,
als einem Sportboot.
Ich kann mir auf der einen Seite zwar nicht vorstellen,
bei der Masse an Angelbooten mit Steuerständen,
das da noch nie jemand kontrolliert wurde und dabei dann keiner unter diese Auslegung gefallen wäre.
Aber wer weiß schon wie sich manche Dinge im Laufe der Zeit entwickeln.
"Einen" trifft es immer zuerst.
Ich werde versuchen nach zu fragen um mehr über die konkrete Situation zu erfahren.
Aber vielleicht hatte ja der ein oder andere schon eine diesbezügliche Diskussion mit den Behörden ?
Was habt ihr für Erfahrungen ?