Autor Thema: Angeln ohne Angelkarte: mit Fischereischein = Straftat, ohne Schein nur Owi?  (Gelesen 19566 mal)

Offline Stöpsel

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An anderer Stelle im Forum wurde das Thema einer Gesetzesänderung aufgwälzt, wonach Kinder bzw. Jugendliche auch einen Angelschein ab einem bestimmten Alter machen dürfen sollen, was wohl ergebnislos blieb.
Ich kann nur von meinen Beobachtungen sprechen. Ich habe schon Personen-Gruppen (welche auf den ersten Blick nicht ortsansässig erschienen) gesichtet, wo selbst kleine Kinder mit Angeln samt Kunstködern für das Raubfischangeln hantiert haben. Und irgendwie wirkten alle diese Personen auf mich nicht so, als hätten sie einen Angelschein bzw. Kenntnis vom waidgerechten Umgang mit Fischen.
Aber das ist sicher nur so eine subjektive Beurteilung.

Offline Luke

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An anderer Stelle im Forum wurde das Thema einer Gesetzesänderung aufgwälzt, wonach Kinder bzw. Jugendliche auch einen Angelschein ab einem bestimmten Alter machen dürfen sollen, was wohl ergebnislos blieb.
Ja, an anderer Stelle, das ist ja auch ein anderes Thema.

Ich kann nur von meinen Beobachtungen sprechen. Ich habe schon Personen-Gruppen (welche auf den ersten Blick nicht ortsansässig erschienen) gesichtet, wo selbst kleine Kinder mit Angeln samt Kunstködern für das Raubfischangeln hantiert haben. Und irgendwie wirkten alle diese Personen auf mich nicht so, als hätten sie einen Angelschein bzw. Kenntnis vom waidgerechten Umgang mit Fischen.
Aber das ist sicher nur so eine subjektive Beurteilung.
Nein, das haben sicher auch schon einige andere als auch ich so mitbekommen.
Das mit den Kindern ist aber wie gesagt ein anderes Thema.

Das jemand aus der Gruppe der Einwanderer ohne Fischereischein/Erlaubniskarte angelt
liegt vielleicht auch daran das sie es aus ihrem Heimatland anders gewohnt sind,
oder es sich evtl. einfach schön reden oder fälschlicherweise denken das wäre ein
Kavaliersdelikt oder womöglich überhaupt keine Vorstellung der Gesetzgebung haben.
Bzw. im schlimmsten Fall, wie ich sagte dies absichtlich in Kenntnis der Gesetzeslage machen.

Und das gehört bei jedem geahndet, da bin ich bei dir,
aber bitte ungeachtet der Herkunft und bei jedem gemessen am Tathergang gleich.

Und daher gehört es auch bei dem aktuellen Fall geahndet.
Nur die bereits angesprochene mögliche Ungleichbehandlung der Fälle im verkehrten Sinn,
das jemand der sich bemüht und Sachkunde hat schlechter gestellt ist als jemand der sich um nichts kümmert
und einfach so mal an den Start geht, das halte ich für unschön.

Aber dafür können diejenigen die ganz ohne Fischereischein/Karte, etc.
am Start sind ja nichts, die haben die Gesetzte ja nicht gemacht.

Schuld an der Ungleichbehandlung hat das Gesetz bzw. die Verordnungen etc..


Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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@Stöpsel
"Ich kann nur von meinen Beobachtungen sprechen. Ich habe schon Personen-Gruppen (welche auf den ersten Blick nicht ortsansässig erschienen) gesichtet, wo selbst kleine Kinder mit Angeln samt Kunstködern für das Raubfischangeln hantiert haben. Und irgendwie wirkten alle diese Personen auf mich nicht so, als hätten sie einen Angelschein bzw. Kenntnis vom waidgerechten Umgang mit Fischen.
Aber das ist sicher nur so eine subjektive Beurteilung."

Mich würde interessieren, wie du reagiert hast! Hast du die Polizei gerufen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen? Wenn nein, warum nicht?

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Offline Stöpsel

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Es war keine Telefonzelle in der Nähe!  :lachen2:

...aber ich bin ja auch kein Denunziant!

Offline dominik sabalo

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@ Matthias

Frage müsst Ihr kommen bei dem Verdacht Schwarzangler ?

Weil bei uns am Vereinsgewässer wurde ein Schwarzangler erwischt ,
die Polizei angerufen jedoch wurde gesagt das Sie wegen so etwas
nicht ausrücken. Es kam dann auch niemand.
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Offline Luke

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@ Matthias

Frage müsst Ihr kommen bei dem Verdacht Schwarzangler ?

Weil bei uns am Vereinsgewässer wurde ein Schwarzangler erwischt ,
die Polizei angerufen jedoch wurde gesagt das Sie wegen so etwas
nicht ausrücken. Es kam dann auch niemand.
Obwohl es in der Pfalz eine Straftat ist und sogar das bloße
Mitführen von Fischereigerät an einem Gewässer an dem man
keine Angel Berechtigung hat mit Bußgeld bestraft wird?
Und auch das reine nicht dabei haben des Fischereischeins bereits ein Bußgeld bedeuten kann?

Hier kamen sie, in BW.
(Hüfingen-Riedsee) Ohne Erlaubnis geangelt
Grüße
Luke

Offline Mekongwels

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Viele Fragen auf einmal!
Aber erst mal zu Stöpsel!
Als ich Deine Antwort gelesen habe kam mir folgendes sofort in den Sinn!
Es gibt/gab einen Werbe-Slogan bei der Polizei RLP: "Wer nichts tut, macht nix"! (Hierbei ging es auch unter anderem um Zivilcourage!)
Ich denke dieser Slogan sagt alles und beschreibt das Dilemma in dem wir uns befinden!
Die fehlende Telefonzelle ist natürlich der Hammer, ich sehe auch so gut wie keine mehr! Da kann man nix machen! :sad:

Luke, Deine Frage beantworte ich allgemein und gilt für jedes Bundesland!
Bei der Strafanzeige sind die Behörden verpflichtet dieser nachzugehen und die Angaben zu überprüfen. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die angezeigte Person bzw. gegen Unbekannt ein. Der Verlauf dieses Ermittlungsverfahrens kann sehr unterschiedlich sein. So kann das Verfahren eingestellt werden, wenn die Straftat z. B. nicht ausreichend bewiesen werden kann oder der Beschuldigte im Fall einer nur geringen Schuld z. B. eine Geldauflage zahlt. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch Anklage erheben. Lässt der Richter diese Anklage zu, endet das Strafverfahren im Regelfall mit einem Freispruch oder einer Verurteilung.


@Dominik
Ich kenne die Umstände (Anzeigeerstattung deines Verein`s) nicht, deshalb kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben!
Aber die Polizei ist definitiv zuständig!
Bei jedem Schwarzangler den wir in unser Verein erwischt haben, ist jedesmal die Polizei gekommen!
Es waren jedesmal ausländische LKW-Fahrer die im benachbarten Industriegebiet angeliefert hatten.


 


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Offline Luke

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Luke

Offline Mekongwels

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Offline dominik sabalo

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@Matthias

Danke für die Info.

Es war ganz einfach. Wir haben einen Schwarzangler am Vereinsgewässer erwischt.
Er wurde durch ein Mitglied des Vereins festgehalten , wir riefen die Polizei bei
uns im Ort und bekamen die Info das die nicht zuständig ist.
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