Autor Thema: Nachtangelverbot in Baden Württemberg  (Gelesen 40913 mal)

Offline rolfb

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #30 am: 22 März 2015, 10:53:45 »
Auf der VFG Seite steht jetzt das sie es genauso weiter gegeben haben.
Ich verstehe nicht warum da zwei mal der Name Reuther neben dem Politker auftaucht.
Ist das alles ein Familenunternehmen RNPG/VFG/Politik ?
Kann mir jemand erklären wie das alles zusammenhängt oder gegliedert ist ?

Offline Luke

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #31 am: 28 April 2019, 11:05:01 »
Eben zufällig entdeckt.
Video einer Sitzung des Landtags von 19.07.2017.

https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2017/20170719sitzung0392.html?t=0

Ab 1:01:29 gehts los.

01:01:29 Aras Muhterem | Präsidentin | GRÜNE
01:02:24 Pix Reinhold | GRÜNE
01:08:46 Hagel Manuel | CDU
01:15:33 Herre Stefan | AfD
01:20:44 Gall Reinhold | SPD
01:26:45 Bullinger Friedrich | FDP/DVP
01:33:19 Hauk Peter | CDU

Eigentlich wollte ich konkret dazu Stellung nehmen,
aber dabei habe ich mich so aufgeregt,
das ich eigentlich nur noch sagen kann...

Meine persönliche Meinung:   

Alles reines politisches Kalkül von allen Seiten.

Pix Reinhold | GRÜNE
Grüne sind gegen alles. 

Hagel Manuel | CDU
Vielleicht dafür aber lehnt es erstmal mal ab weil noch nicht genug darüber diskutiert wurde.
Obwohl eine Zwischenfrage kam "Ob der Redner weiß das man bereits seit 6 Jahren darüber diskutiert?"
Die Antwort "Ja, aber nicht mit den richtigen." rofl

Herre Stefan | AfD
springt auf den Kormoran Zug auf, wertet die ehrenamtlichen in den Angelvereinen auf,
prangert an das wenn der Opa dem Kind die Angel in die Hand gibt mit Sanktionen rechnen muss,
aber sagt irgendwie nicht ob sie für oder gegen eine Aufhebung sind???

Gall Reinhold | SPD
spricht von Klamauk bei den Vorrednern und hat damit sogar Recht, wie ich finde.
Sie findet den Antrag der FDP aber auch zu wenig begründet.
Sie prangert an das keine konstruktiven Vorschläge der anderen kommen,
ist für eine Aufhebung da es keine gewichtigen Gründe für ein Verbot gäbe
und bisherige Argumente bereits widerlegt wurden
und hält eine lokale Regelung von bestimmten Gebieten für das beste. (Das finde ich durchaus positiv als, Kompromiss fähig)


Sie stellt aber auch klar das es in der Verantwortung der Eltern liegt wie mit Tieren umgegangen wird!
Sie spricht sich ebenfalls positiv für die Vereine etc. aus.

Sie bleibt dieser Sichtweise aber wenigstens treu und ist für eine Aufhebung.

Bullinger Friedrich | FDP/DVP
Stellt sich klar und aufgrund der befragten Anglerschaft hinter ihren Antrag.
Prangert die mangelnde Vorbereitung der CDU zu dem Thema an.
Sie führt an das es in vielen Bundesländeren kein Mindestalter gibt.
Und in den 15 anderen Bundesländern gibt es auch kein generelles Verbot mehr.
"Alle bis auf die grünen Ideologen sind unserer Meinung, auch wenn sie es nicht zugeben."

Hauk Peter | CDU
Lehnt den Antrag der FDP ab.
Will erstmal mehr Diskussionen und führt sonst leider nur frühere Entscheidungen an,
als sich mit dem Thema richtig auseinander zu setzen.
Sieht den Antrag der FDP nur als politisch motiviert an.
Man ist der Meinung 10 Stunden im Winter und bis zu 18 Stunden im Sommer wären zum Angeln ausreichend.
Auch wäre bei einer Aufhebung keine Kontrolle möglich.
Und sonst sähe man immer mehr Forderungen der NUTZER (Jäger/besitzer, etc.) das freie "Betretungsrecht der Natur" weiter einzuschränken.
(Hier finde ich, scheinen mir viele genannte Dinge an der Realität absolut vorbei zu gehen)

Zwischenfrage sinngemäß "Angler sind keine Krawallmacher am Wasser!"
Das wird entschieden zurück gewiesen.
und gekontert mit: "Aber in Summe macht die Summe, auch von Störungen halt auch eine Störung, auch wen es eine geringe ist."
(Das widerspricht definitiv den Erfahrungen die ich zu dem Thema gemacht habe!)


Das Ergebnis:
125 Abgeordnete
41 Ja
80 Nein
04 Enthalten

Da soll sich jeder selbst ein Bild davon machen.
Grüße
Luke

Offline chucky

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #32 am: 12 Juni 2019, 14:46:30 »
Da ändert sich nie was.

Offline TACKLEFEVER

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Positives Urteil gegen das Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #33 am: 14 Juli 2021, 11:03:21 »
https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1567-nachtangelverbot-urteil-folgt-eventuell-schon-morgen-frueh

Der erste Teilerfolg ist verzeichnet. :grossefreude1:
In einer Einzelklage wurde heute am 14.07.2021 für eine
einzeln klagende Person das Nachtangelverbot aufgehoben.

Diese einzelne Person darf nun tatsächlich als einzige Nachts angeln.
Das aber auch nur solange es an dem jeweiligen Gewässer nicht durch z.B.
den Pächter oder sonstige denkbare gesetzliche Regelungen verboten ist.

Die Klage bestand aus insgesamt 5 Einzelklagen.
Inwieweit das nun wirklich nur für einen Kläger oder auch
alle 5 gilt ist aus der Meldung nicht eindeutig zu entnehmen.

Aber bitte beachtet:
Das Urteil hat NOCH keine Wirkung für alle.

Der Landesfischereiverband LFV-BW e.V wird nun aufgrund des
Urteils erneut versuchen die Landesregierung zu einer Änderung
der Gesetzeslage zu bewegen, damit in Baden Württemberg nun
auch bald jeder Nachts angeln darf.

Aber Vorsicht, das würde auch nur da erlaubt sein wo es Pächter und die
sonstige Gesetzgebung nicht aus wie auch immer gelagerten Gründen verbieten.

Aber wenigstens würde so eine Einschränkung dann nicht mehr für
ALLE in Baden Württemberg gelten sondern nur noch Regional/Lokal.

Hoffen wir das es irgendwann auch Realität für alle wird und die einzelnen Pächter etc.
dann nicht ihrerseits, warum auch immer, nachteilige Regelungen für uns Angler erstellen.

Denkbar wäre hier vieles wie z.B. Proteste von Anwohnern, Naturschützern, Tierschützern,
oder auch aus der Angst heraus die Kontrolle über das Gewässer zu verlieren.

Oder schlicht und einfach weil ein Vorstand selbst nie Nachts angeln möchte und der Rest des
Vereins oder lokalen Gewässervebunds, etc. nicht aufbegehrt oder es ihm tatsächlich egal ist.

In dem Sinne wirkt weiterhin auf eure Vereine und Funktionäre der lokalen Verbände ein,
das hier keine absurden Einzelregelungen getroffen werden, nur um den aktuellen Staus beizubehalten.


EDIT:
Geht es jetzt sogar schneller als gedacht?
Ein Sprecher von Minister Peter Hauk (CDU) hat wohl verkündet:
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehmen wir an und werden sie umsetzen, indem wir die Norm zeitnah anpassen.“

Das sieht dann anscheinend so aus als ob die Landesregierung die Gesetzgebung
dahingehend anpassen möchte und anscheinend auf eine Berufung verzichtet.

Wir kennen das vollständige Urteil noch nicht, aber es gibt eine Meldung die sagt
das Gericht hätte das Urteil "wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht"
gekippt, da es bei dem Verbot um weitaus mehr geht als den "Schutz der Fischerei".

Jetzt muss nur noch der Koalitionspartner mitspielen.
Man darf gespannt sein inwieweit dies geschieht oder die
CDU dies evtl. nur durch Stimmen aus den anderen Lagern
hin bekommt, sofern sie dies auch wirklich möchte und
der Koalitionspartner das nicht zu sehr negativ bewertet.

Weitere Infos:
https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Nachtangeln-bald-im-Land-erlaubt-508777.html
https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1568-nun-geht-es-schneller-als-erwartet
https://www.zeit.de/news/2021-07/14/bundesweit-einziges-nachtangelverbot-gekippt
https://www.mannheimer-morgen.de/vermischtes_artikel,-vermischtes-bundesweit-einziges-nachtangelverbot-gekippt-_arid,1823076.html
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Offline Luke

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #34 am: 14 Juli 2021, 15:43:51 »
Da ändert sich nie was.
Naja, ein wenig hat sich jetzt aber doch schon mal getan.
Immerhin gibt es mal eine Art Zwischenergebnis.

Ich empfinde das als einen Fortschritt.
Grüße
Luke

Offline Luke

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #35 am: 15 Juli 2021, 21:18:40 »
...
EDIT:
Geht es jetzt sogar schneller als gedacht?
Ein Sprecher von Minister Peter Hauk (CDU) hat wohl verkündet:
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehmen wir an und werden sie umsetzen, indem wir die Norm zeitnah anpassen.“

Das sieht dann anscheinend so aus als ob die Landesregierung die Gesetzgebung
dahingehend anpassen möchte und anscheinend auf eine Berufung verzichtet.

Wir kennen das vollständige Urteil noch nicht, aber es gibt eine Meldung die sagt
das Gericht hätte das Urteil "wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht"
gekippt, da es bei dem Verbot um weitaus mehr geht als den "Schutz der Fischerei".

Jetzt muss nur noch der Koalitionspartner mitspielen.
Man darf gespannt sein inwieweit dies geschieht oder die
CDU dies evtl. nur durch Stimmen aus den anderen Lagern
hin bekommt, sofern sie dies auch wirklich möchte und
der Koalitionspartner das nicht zu sehr negativ bewertet.

Weitere Infos:
https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Nachtangeln-bald-im-Land-erlaubt-508777.html
https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1568-nun-geht-es-schneller-als-erwartet
https://www.zeit.de/news/2021-07/14/bundesweit-einziges-nachtangelverbot-gekippt
https://www.mannheimer-morgen.de/vermischtes_artikel,-vermischtes-bundesweit-einziges-nachtangelverbot-gekippt-_arid,1823076.html



Und siehe da, es ging wieder ein Stück vorwärts.
 :grossefreude1:                :laola1:            :applause2:           :happy1:

Na dann hoffen wir mal weiter.
Vielleicht geht es jetzt wirklich schneller als wir befürchteten.

Obwohl, nach einem Jahrzehnte langen Kampf und Wartezeit,
ist das ja nicht wirklich schnell. Aber vielleicht wird der
Endspurt jetzt schneller als bisher von statten gehen.

Was habe ich mir in den Sitzungen in den 0er Jahren,
zusammen mit einigen Mitstreitern, den Mund fusselig geredet
und nie haben wir auch nur den Hauch einer Chance gehabt und
wurden selbst in den eigenen Vereinen manchmal untergebuttert.
Und wir waren nur eine Handvoll Streiter, davon gab es noch viele
mehr in den Ortsvereinen und sogar Befürworter in der Politik.

Erst als sich ein Herr Reuter "zurück zog" keimte wieder Hoffnung auf.
Aber es sollte dennoch weitere Jahre, sogar mehr als ein Jahrzehnt
dauern bis wir solche tollen Neuigkeiten vernehmen durften.

Danke an ALLE die sich dafür stark gemacht haben.
Grüße
Luke

Offline chucky

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #36 am: 11 September 2021, 23:41:24 »
Und jetzt hört man wieder nichts mehr?

Offline Luke

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #37 am: 12 September 2021, 15:03:23 »
Die werden jetzt alle an ihre Wiederwahl denken
und nicht daran so ein, aus deren Sicht,
langweiliges und unwichtiges Gesetz zu ändern. rofl
Grüße
Luke

Offline chucky

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #38 am: 10 Oktober 2021, 15:15:17 »
Immer noch nichts neues zu hören.
Was soll man da erwarten können?

Offline TACKLEFEVER

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Re: Nachtangelverbot in Baden Württemberg
« Antwort #39 am: 12 November 2021, 13:13:28 »
https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1584-neues-zum-thema-nachtangelverbot-in-baden-wuerttemberg

Und es ist endlich soweit, das Nachtangelverbot in Baden Württemberg ist offiziell abgeschafft.
So könnte die Meldung lauten wenn die Bürokratie nicht wäre. :fiesgrins:

Denn es dauert einfach bis das ganze auch ins Gesetz gegossen wird und erst damit offizielle Gültigkeit erlangt.

Aber man darf staunen denn der Landesfischereiverband Baden-Württemberg
hat diesmal nicht locker gelassen und sich echt ins Zeug gelegt.


So wurde in einem angenehmen Gespräch mit Herrn Minister Hauk Einigkeit erzielt,
das vor dem Hintergrund des Urteils und der nach Gesetzlegung dann weg fallenden
Ordnungswidrigkeit bereits jetzt Verstöße gegen das Nachtangelverbot nicht mehr
geahndet werden, auch wenn das Gesetz defacto noch in der alten Fassung gilt.

Es wurde laut Mitteilung des LFVBW anscheinend zugesagt das diese Rechtsauffassung
vom Ministerium in den nächsten Tagen den zuständigen Behörden mitgeteilt wird.

Somit ist das Nachtangelvebot den Aussagen nach wirklich vom Tisch und man muss beim
angeln fortan nicht mehr auf die Uhr schauen und kann sich nach den Fischen richten.


Dafür ausdrücklich Respekt an den LFVBW das man hier am Ball geblieben ist.

ABER, jetzt liegt es in den Händen der einzelnen Pächter des Fischereirechts
der Gewässer ob dies auch dort umgesetzt wird, denn nach wie vor enthalten
viele Angel-Berechtigungsscheine den Passus mit den erlaubten Angelzeiten.

Daraus ergibt sich das, obwohl es vom Gesetzgeber her nicht mehr geahndet wird,
der Verein/Pächter dennoch auf der Regelung verbleiben kann und seinerseits
Konsequenzen aus dem Nichtbeachten seiner  Regeln für das jeweilige Gewässer
ableiten kann und auch darf!


Denn auch bisher galt schon, Vereine/Pächter dürfen das geltende Gesetz nicht übergehen,
aber sehr wohl schärfere Regelungen definieren.

So solltet ihr also vor dem Hintergrund mal nachfragen wie das euer Verein
oder Gewässerpächter denn aktuell sieht, wenn ihr unnötigen Diskussionen
aus dem Weg und auf Nummer Sicher gehen wollt.

Und nochmal ganz krass gesagt,
auch wenn ein Minister oder auch eine Landesregierung  eine bestimmte Rechtsauffassung
vertritt, solange das nicht als echtes Gesetz vorliegt kann ein Richter nach seinem ermessen
sehr wohl auf das NOCH geltende Gesetz verweisen und dementsprechend entscheiden.
Daher sollte man es NOCH nicht auf einen Rechtstreit mit dem Verein/Pächter anlegen.


Aber alles in allem scheint das von vielen erhoffte Ziel der
offiziellen Abschaffung des Nachtangelverbotes erreicht.
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