http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/sportbootfuehrerschein101.htmlAktuell wird das Thema gerade im Bundestag diskutiert.
Kommt es dazu oder nicht ?
Einige Fachleute sind der Meinung das es zu gefährlich wäre.
Führen als Argumente Unter- oder Übermotorisierung auf.
Das liese sich einfach lösen indem man festlegt das Motoren ab 5PS nur noch an Boote angebracht werden dürfen die eine Freigabe passend zum Motor haben.
Eigentlich ergibt sich das ja auch schon aus der aktuellen Gesetzeslage.
Ich gehe mal davon aus das die Betriebserlaubnis für ein Boot erlischt, sobald ich es übermotorisiere.
Der umgekehrte Fall jedoch ist damit nicht abgedeckt.
Es müsste bei neuen Booten dann eine Mindestmotorisierung in den Papieren angegeben werden.
Bei einer Änderung würde dann aber auch nicht nur der Angler sondern auch der Freizeitskipper mit 15 PS durch die gegen fahren.
Diese beiden Gruppen jetzt gegenübergestellt:
Der Angler wird vermutlich schnell zu seinem gewünschten Angelplatz fahren und fertig.
Hört sich also nach keiner großen Belästigung an.
Der Freizeitskipper, der dann auch auf z.B. dem Rhein nun leichtees SPiel hat den Strom aufwärts zu kommen.
Der wird wohl hin und her fahren um Spaß zu haben.
Das wird dann wohl eher ein Ärgernis für die Binnenschiffahrt, Anwohner usw. usw. sein.
Was meint ihr dazu ?