Ihr erinnert euch noch an unsere Aufforderung im letzten Jahr?
Wir möchten euch hiermit anregen an einer Online Petition mitzuwirken:
Kein Verbot der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten vom 14.09.2016
Mit der Petition wird gefordert, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit aufzufordern, das Verbot der Freizeitfischerei in den sechs
geplanten Naturschutzgebiet-Verordnungen in Nord- und Ostsee in der deutschen
"Ausschließlichen Wirtschaftszone" zur Umsetzung von acht gemeldeten Gebieten
nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wegen Fehlen sachlicher Gründe ersatzlos zu streichen.
Ihr findet die Petition und die Begründung unter:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016/_09/_14/Petition_67655.html
Bildet euch eure Meinung dazu und entscheidet ob ihr auch gegen ein Verbot seid.
Gerade mal etwas mehr als 1000 haben mitgemacht,
obwohl es in vielen Foren, Blogs, bekannt gemacht wurde.
Jetzt ist es soweit, keine DEMO, keine Petition und auch alle sonstigen Widerstände,
nichts hat geholfen dem ganzen entgegen zu wirken. Und dann auch noch in einer solchen Ausprägung.
......
Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept
für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen
der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und
Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent
der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Beschränkungen für die Berufsfischerei in den Schutzgebieten werden derzeit parallel auf
Ebene der Europäischen Union erarbeitet, die für das Fischereimanagement zuständig ist.
Hier wird doch nicht mit gleichem Maßstab gemessen,oder?
Warum lässt sich eine Verbotszone für die Freizeitfischerei sofort einrichten,
während diese für die Berufsfischer erst noch erarbeitet werden muss?
Das ist eine rhetorische Frage, klar es geht hier einmal um nationales Recht und zum anderen um EU Recht.
Dennoch "empfinde" ich das als ungerecht, zumindest hätte man abwarten müssen
ob es EU rechtlich überhaupt zu einem Verbot kommt, sonst steht vielleicht nur die
Freizeitfischerei mit einem Verbot da, während sich die Berufsfischer über die
ausgesperrte Konkurrenz freuen darf.
Ich äußere mich ja seltenst politisch, aber hier wird davon gesprochen:
"...lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung."
Und das von einer Ministerin deren Partei aktuell gerade mal 20,5% ...... lassen wir das....
schließlich müssen dazu ja wohl auch ein paar andere außerhalb der SPD Fraktion mitgestimmt haben.
Aber komisch finde ich das schon, wenn ich dagegen die Diesel Geschichten anschaue,
dann empfinde ich das mehr als Märchenstunde, denn als Arbeit für die Bürger.
Und das in Hinsicht auf Käuferschutz als auch Umwelt/Gesundheitsaspekte.
Weitere Infos zum eigentlichen Thema:
https://www.ndr.de/info/Neue-Naturschutzgebiete-gefaehrden-Angeltourismus,audio348174.html