Sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee
wurden heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund"
und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie
"Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank"
in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert.
Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich
an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete
umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das ist ein wichtiger Fortschritt für den
Meeresnaturschutz in Deutschland. Mit den Verordnungen werden wichtige Arten wie
Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe endlich wirksam geschützt. Auch wertvolle
Lebensraumtypen wie Sandbänke oder Riffe werden nun vor Zerstörung oder
Beeinträchtigungen bewahrt. Bei der Erarbeitung der Regelungen haben wir
selbstverständlich auch die Belange der Nutzerseite einbezogen und insgesamt
ein ausgewogenes Schutzniveau erreicht."
Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes
Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen
Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu
bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die
Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos
sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der
Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern.
In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut
eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen
Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze
abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung
nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt.
Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept
für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen
der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und
Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent
der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Beschränkungen für die Berufsfischerei in den Schutzgebieten werden derzeit parallel auf
Ebene der Europäischen Union erarbeitet, die für das Fischereimanagement zuständig ist.
27.09.2017 | Pressemitteilung Nr. 317/17 | Gesetze/Verordnungen
http://www.bmub.bund.de/pressemitteilung/sechs-neue-meeresnaturschutzgebiete-in-nord-und-ostsee/