Autor Thema: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!  (Gelesen 58507 mal)

Offline Luke

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #30 am: 02 Juli 2012, 08:48:53 »
Wie hier http://www.n-tv.de/panorama/Sportboote-bald-frei-fuer-alle-article6620711.html
berichtet wird, gab ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer anscheinend bekannt:
Es wird keine Geschwindigkeitsbegrenzungen für führerscheinfreie Sportboote geben.

Ob die Sicherheitsbedenken alle vom Tisch sind werden wir wohl bald sehen.
Angeblich soll es im September so weit sein.
Dann können auch 16 Jährige mit 15 PS ohne Führerschein fahren,
was mich doch sehr wundert.
Auf dem Land braucht es einen Führerschein für ein Mofa mit max. 25 km/h
und auf dem Wasser darf ein 16 Jähriger schneller fahren ?
Noch dazu wächst wohl jeder mit dem Straßenverkehr auf, Dreirad, Fahrrad, etc.,
aber nur die wenigsten werden schon in der frühen Kindheit Kontakt mit Motorbooten haben.

Generell 15 PS frei finde ich gut, aber bereits 16 Jährige ?
Grüße
Luke

HAIko

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #31 am: 02 Juli 2012, 09:29:59 »
Ich habe mal gelesen dass das alles nur für 2 Jahr zur Probe kommen soll ! Wenn es zu viele Unfälle usw. geben sollte wird es nicht verlängert und man hat dann den 15 PS Motor zuhause rumliegen und darf nicht fahren ! :cry:  So kann man die Wirtschaft auch ankurbeln !!!!!!

Offline Luke

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #32 am: 19 Juli 2012, 23:38:21 »
Und wieder hat sich ein Sprecher aus Ramsauers Umfeld gegenüber der Presse geäußert:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung soll es nicht geben.
Im Sept. 2012 sollen alle Verordnungen soweit geändert sein.

In der Praxis wird das ganze dann in 2013 an kommen.
Ein genauerer Termin kann noch nicht genannt werden.
Grüße
Luke

Offline LickmyBass

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #33 am: 20 Juli 2012, 12:50:16 »
Ich habe mal gelesen dass das alles nur für 2 Jahr zur Probe kommen soll ! Wenn es zu viele Unfälle usw. geben sollte wird es nicht verlängert und man hat dann den 15 PS Motor zuhause rumliegen und darf nicht fahren ! :cry:  So kann man die Wirtschaft auch ankurbeln !!!!!!

kannst ihn immernoch wenn auch mit Verlust verkaufen.
Aber stimmt, lieber die 15PS Führerscheinfrei freigeben, dass man keinen motor daheim rumliegen hat, dafür aber jede menge Menschen die absaufen oder Unfällge bauen. Macht deutlich mehr Sinn  :freude:
Ich spreche mich erneut dafür aus, wer mit entsprechender Motorisierung auf unseren Binnengewässern ein Boot bewegen möchte HAT GEFÄLLIGST einen Schein zu machen. Die Gesundheit sollte mir einfach das Geld wert sein.
Ich habe beide gemacht. Motor und Segel Binnen genau aus diesem Grund.
Nicht auszudenken, wass passiert wenn ein Familienvater meint er müsse mit seinen kids und seinem Schlauchboot aufm Rhein rumdüsen und dann kommt n 250m langer Schubverband der zu spät bemerkt wird. Die Jungs ham einen Sog, da hast du mit deinem Spielzeugmotor einfach keine Chance.
Ich konnte gerade letzte Woche wunderbar beobachten wie die WaSchuPo hier am Rhein seitlich an nem Tanker angelegt hat um etwas zu kontrollieren. Selbst die hatten Probleme, zügig von dem Tanker wieder wegzukommen. Und wir sprechen hier von weit mehr als 15PS.

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Über diese Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere

a. die Gefährdung von Menschenleben,

b. die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,

c. die Behinderung der Schifffahrt,

d. die übermäßige Beeinträchtigung der Umwelt

zu vermeiden.


Der Nächste Punkt ist die Beleuchtung. Selbst ein popliges Schlauchboot hat abends / nachts eine Beleuchtung zu führen (weisses Rundumlicht auf mind. 1m Höhe). Wenn du keinen Schein machst, behaupte ich jetzt einfach mal, das der kleinste Teil der Schiffsführer sich über die Bestimmungen bezüglich Beleuchtung Gedanken macht.

Doppelposting automatisch zusammengeführt: 09 November 2013, 13:01:42
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung soll es nicht geben.

Geschwindigkeitsbegrenzung bezogen auf was? Eine allgemeine Begrenzung gibt es ja schon

Neckar §10.04 Binnenschifffahrtsrecht.

  1.  Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt oberhalb km 4,60

        für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Fahrgastschiffe oder Kleinfahrzeuge, 16 km/h,
        für ein Fahrgastschiff oder ein Kleinfahrzeug 18 km/h.

  2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer in einem              Schleusenkanal für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Fahrgastschiffe oder Kleinfahrzeuge, 12 km/h,
        für ein Fahrgastschiff oder ein Kleinfahrzeug   14 km/h.

  3.  Die zuständige Behörde kann für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass abweichend von Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b für ein Kleinfahrzeug höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.

Rhein §15.04 Binnenschifffahrtsrecht

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Zweiter_Teil/Kapitel_15/15.04/index.html
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Offline Luke

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #34 am: 20 Juli 2012, 22:25:56 »
Ich habe in meinem Bootsverein einige Kollegen mit ordentlich Motorcraft auf dem Boot.
Da wird schon mal 50 km/h gefahren, ohne das die Polizei einschreitet.

Ich glaube nicht das dies so für Sportboote auf dem Rhein gilt und möglicherweise auch anderweitig nicht.
Warum sollte sich sonst jemand stark machen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ?
Ein Argument ist:
Um den Lärm der dröhnenden Motoren ein zu dämmen.
Wozu eine Geschwindigkeitsbegrenzung absolut nicht taugt,
beim Lärm geht es um Auspuff und Drehzahl, nicht um die max. erlaubte Geschwindigkeit.
Sinnvoller wäre da die Lautstärke am Auspuff zu regulieren, wie auch beim Auto, Mofa etc..

Ja, habe nichts anderes gefunden.
Sieht für mich so aus das du auf dem Rhein derzeit fahren darfst so schnell du kannst.
Erst wenn Hochwassermeldemarken erreicht werden gibt es eine Begrenzung auf 20km/h .. oder kleiner bei Stufe II ?

Holger weiß das sicher, der ist doch auf dem Rhein-Abschnitt KA und tiefer unterwegs.

Grüße
Luke

Offline LickmyBass

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #35 am: 20 Juli 2012, 22:55:52 »
ich seh auch immer wieder leute mit ihren booten die richtig gas geben. kann mir aber nicht vorstellen das du auf der wasserstraße rhein so schnell fahren darfst wie du willst.

was das mit dem dröhnen betrifft, würde es sinnmachen obenliegende Auspuffanlagen wie du sie oft auf "rennsportbooten" hast zu verbieten. Das normale Dröhnen von einem beschleunigenden Boot wirste nicht wegbekommen. sone 10m Yacht hat schön 2mal 250ps oder so. Da is dröhnen vorprogrammiert.

Denke das wirste schwer eindämmen können. So eine db Grenze wie beim Auto gibt es bei Booten nicht und würde meiner meinung nach auch keinen Sinn machen, da du die auspuffanlage entsprechend bearbeiten müsstest.
Wie machste das bei Jetskis ?
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Offline Luke

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #36 am: 20 Juli 2012, 23:19:05 »
"Ich" will ja garnichts einschränken  :-)

Aber wenn sich jemand beschwert das Boote zu laut sind, und es dann eine parlamentarische Mehrheit gibt die Lautstärke zu begrenzen,
na dann MUSS der Auspuff eben leiser gemacht werden.
Du kannst sicher eine Auspuffanlage so dimensionieren das alles leiser wird.
Und wenn das dann halt 40 PS Leistung kostet, weil der Motor gegen die Dämmung ankämpfen muss, dann ist das eben so.
Aber leiser bekommst du den Motor sicherlich.

Aber wenn auf der Schraube weniger ankommt verkauft sich das nicht so gut,
daher optimieren die die Auspuffanlagen mangels gesetzlicher Regelungen halt auf Leistung.

250 PS hört sich halt besser an als 210 PS bei 70dBa  rofl rofl rofl

Aber zurück zur Beschränkung V-MAX,
wenn es überall Beschränkungen gäbe,... wäre ja auch keiner auf die Idee gekommen zu fordern das die 15PS auf V-Max beschränkt werden sollten.

Am Rhein gibt es auf jeden Fall Wasserskistrecken, auf denen darf auf alle Fälle ..sehr schnell gefahren werden......
Kann ja sein, das die Jungs normal fahren und dann sobald so eine Strecke beginnt den Hebel nach vorne drücken.

Ich hoffe Holger kann Licht ins dunkel bringen, der weiß solche Dinge eigentlich immer.
Grüße
Luke

Offline alpharex

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #37 am: 21 Juli 2012, 07:22:12 »
Ich hoffe Holger kann Licht ins dunkel bringen, der weiß solche Dinge eigentlich immer.
Danke für dein Vertrauen, aber dazu kann ich nichts sagen :fiesgrins:
Schütz die Fische, esst mehr Kormoran

Offline LickmyBass

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #38 am: 21 Juli 2012, 10:19:06 »
Am Rhein gibt es auf jeden Fall Wasserskistrecken, auf denen darf auf alle Fälle ..sehr schnell gefahren werden......
Kann ja sein, das die Jungs normal fahren und dann sobald so eine Strecke beginnt den Hebel nach vorne drücken.

das is klar, denn mit 8kmh bekommste niemanden der Wasserski an den Füßen hat ausm Wasser  :fiesgrins:
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Offline Luke

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Re: Sportboot Führerscheinfrei bis 15 PS ? Nicht überall !!!
« Antwort #39 am: 21 Juli 2012, 10:50:07 »
Danke für dein Vertrauen, aber dazu kann ich nichts sagen :fiesgrins:
Ich meinte auch nicht alpharex(Holger) sondern Holger(Holger)  rofl
Grüße
Luke