Ich habe mal gelesen dass das alles nur für 2 Jahr zur Probe kommen soll ! Wenn es zu viele Unfälle usw. geben sollte wird es nicht verlängert und man hat dann den 15 PS Motor zuhause rumliegen und darf nicht fahren !
So kann man die Wirtschaft auch ankurbeln !!!!!!
kannst ihn immernoch wenn auch mit Verlust verkaufen.
Aber stimmt, lieber die 15PS Führerscheinfrei freigeben, dass man keinen motor daheim rumliegen hat, dafür aber jede menge Menschen die absaufen oder Unfällge bauen. Macht deutlich mehr Sinn

Ich spreche mich erneut dafür aus, wer mit entsprechender Motorisierung auf unseren Binnengewässern ein Boot bewegen möchte HAT GEFÄLLIGST einen Schein zu machen. Die Gesundheit sollte mir einfach das Geld wert sein.
Ich habe beide gemacht. Motor und Segel Binnen genau aus diesem Grund.
Nicht auszudenken, wass passiert wenn ein Familienvater meint er müsse mit seinen kids und seinem Schlauchboot aufm Rhein rumdüsen und dann kommt n 250m langer Schubverband der zu spät bemerkt wird. Die Jungs ham einen Sog, da hast du mit deinem Spielzeugmotor einfach keine Chance.
Ich konnte gerade letzte Woche wunderbar beobachten wie die WaSchuPo hier am Rhein seitlich an nem Tanker angelegt hat um etwas zu kontrollieren. Selbst die hatten Probleme, zügig von dem Tanker wieder wegzukommen. Und wir sprechen hier von weit mehr als 15PS.
§ 1.04 Allgemeine SorgfaltspflichtÜber diese Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere
a. die Gefährdung von Menschenleben,
b. die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,
c. die Behinderung der Schifffahrt,
d. die übermäßige Beeinträchtigung der Umwelt
zu vermeiden.
Der Nächste Punkt ist die Beleuchtung. Selbst ein popliges Schlauchboot hat abends / nachts eine Beleuchtung zu führen (weisses Rundumlicht auf mind. 1m Höhe). Wenn du keinen Schein machst, behaupte ich jetzt einfach mal, das der kleinste Teil der Schiffsführer sich über die Bestimmungen bezüglich Beleuchtung Gedanken macht.
Doppelposting automatisch zusammengeführt: 09 November 2013, 13:01:42
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung soll es nicht geben.
Geschwindigkeitsbegrenzung bezogen auf was? Eine allgemeine Begrenzung gibt es ja schon
Neckar §10.04 Binnenschifffahrtsrecht. 1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt oberhalb km 4,60
für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Fahrgastschiffe oder Kleinfahrzeuge, 16 km/h,
für ein Fahrgastschiff oder ein Kleinfahrzeug 18 km/h.
2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer in einem Schleusenkanal für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Fahrgastschiffe oder Kleinfahrzeuge, 12 km/h,
für ein Fahrgastschiff oder ein Kleinfahrzeug 14 km/h.
3. Die zuständige Behörde kann für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass abweichend von Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b für ein Kleinfahrzeug höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.
Rhein §15.04 Binnenschifffahrtsrechthttp://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Zweiter_Teil/Kapitel_15/15.04/index.html